Die aktuellen Corona-Regeln

Einreise, Maske, Quarantäne: Das müssen Mallorca-Urlauber und Insulaner jetzt wissen

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Nicht ohne: Auch auf Mallorca besteht weiterhin eine Maskenpflicht. // Foto: Nele Bendgens

Maskenpflicht, Rauchverbot, Regeln für die Gastronomie, Quaräntepflicht: Fast wöchentlich werden neue Corona-Restriktionen und Regeln von der balearischen Landesregierung für Mallorca erlassen, um gegen die Pandemie anzugehen. Dazu kommen Vorgaben von der deutschen Bundesregierung für Mallorca-Reisende. Wir fassen den Stand der Dinge zusammen.

Einreise nach Mallorca

Alle Reisenden, die aus dem Ausland nach Mallorca kommen, müssen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, ohne den die Einreise verweigert werden kann. Die sogenannte Passenger Location Card kann ab 48 Stunden vor Anreise online über das Portal Spain Travel Health des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App SpTH eingereicht werden. Für jeden Reisenden muss ein separates Formular ausgefüllt werden, in dem Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse angegeben werden müssen. Außerdem müssen Fragen zur Gesundheitbeantwortet werden. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen gecheckt.

Coronatest und Quarantänepflicht

Bislang gelten Mallorca und die Nachbarinseln wie alle übrigen Teile Spaniens für Deutschland als Risikogebiet. Wer sich auf Mallorca aufgehalten hat und nach Deutschland zurückkehrt, muss deshalb einen PCR-Test machen. Dies kann entweder maximal 48 Stunden vor der Rückreise auf Mallorca geschehen. Oder binnen drei Tagen nach der Ankunft in Deutschland. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen die Rückkehrer in Quarantäne gehen. Das heißt, sie sollen sich auf direktem Wege nach Hause begeben und das Zuhause nicht verlassen.

Wohl ab Mitte Oktober oder spätestens ab Anfang November wird in Deutschland dann eine zehntägige Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten – also auch Mallorca – Pflicht. Geplant ist, dass Reiserückkeher dann zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens nach fünf Tagen durch den Nachweis eines negativen PCR-Testsergebnisses vorzeitig abgebrochen werden kann. Zentralisiert und damit verstärkt werden soll dann auch die Kontrolle bei der Einreise. Waren die Daten der Aussteigekarten bislang von den Fluggesellschaften oder Busunternehmen erhoben worden, soll die Bundespolizei nun direkt für die Erhebung, die Kontrolle und die Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter zuständig sein. Eine Abgleichung der Daten mit den Personalien im Ausweis sollen Falschangaben à la Max Mustermann verhindern.

Maskenpflicht

Die auf den Balearen geltende Maskenpflicht wurde zuletzt am 28. August verschärft. Seitdem muss die Maske von konkreten Ausnahmen abgesehen stets im öffentlichen Raum getragen werden – auch während der Zeit, in der Gäste im Restaurant auf ihr Essen warten, am Arbeitsplatz, soweit drinnen gearbeitet wird und keine physische Trennung zwischen den Arbeitnehmern besteht, sowie an Uferpromenaden von geschlossenen Ortschaften.

Der öffentliche Raum bezieht sich zum einen auf geschlossene Räume – öffentliche Verwaltung, öffentlich genutzte Einrichtungen und Geschäfte aller Art. Zum anderen gilt die Maskenpflicht auch im Freien, sofern man sich in geschlossenen Ortschaften aufhält. Wandern in der Tramuntana ist also ohne Maske möglich, genauso wie das Sonnenbad am Strand oder am Pool, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Dasselbe gilt für den Individualsport – Jogger brauchen keine Maske, müssen aber Passanten und anderen Sportlern mit genügend Sicherheitsabstand ausweichen. Einen gewissen Interpretationsspielraum gibt es bei Fahrradfahrern, die Ortspolizei von Palma stuft Radfahren aber inzwischen laut MZ-Schwesterzeitung „Diario de Mallorca“ generell als sportliche Tätigkeit ein. Viele Radfahrer tragen allerdings freiwillig Maske. Vorgeschrieben ist diese jedoch generell bei Fahrern E-Rollern.

Rauchen zählt nicht mehr als Ausnahme – wer sich in öffentlichen Räumen, wo Maskenpflicht gilt, eine Zigarette anzündet, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro rechnen. Im öffentlichen Nahverkehr ist Essen und Trinken verboten, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu gewährleisten.

Auch Schüler ab sechs Jahren müssen Maske tragen, diese ist von zu Hause mitzubringen. Ausnahmen gelten für die Essenspause sowie Sport- und Musikunterricht.

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit ärztlich attestierten Erkrankungen, denen aus medizinischer Sicht keine Maske zugemutet werden kann.

Treffen und Veranstaltungen

Bei privaten Treffen dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen, soweit diese nicht ohnehin demselben Haushalt angehören. Die Landesregierung empfiehlt, Treffen von Gruppen nach Möglichkeit zu vermeiden. Fiestas sind balearenweit derzeit verboten. Spielplätze sind auf Anordnung der Landesregierung in allen Gemeinden abgesperrt. Tagungen und Kongresse sind erlaubt – unter Einhaltung von Sicherheitsabstand und Maskenpflicht – bis zu einer Teilnehmerzahl von 150 Personen sowie 75 Prozent des sonst gestatteten Gästelimits.

Auf Bestattungen und Trauerfeiern sind maximal 30 Teilnehmer im Freien und 15 Teilnehmer in Innenräumen erlaubt. Bei Hochzeiten gilt ein Limit von 125 Personen im Freien und 75 in geschlossenen Räumen. Veranstaltungsorte müssen dabei ein Limit von 50 Prozent der sonst erlaubten Gästezahl beachten.

Städtische Strände und Parks werden zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens geschlossen, um Zusammenkünfte gerade von jungen Leuten zu unterbinden – es gibt keine Absperrung im physischen Sinn, stattdessen wird der Zugang kontrolliert.

Gastronomie

Gäste von Restaurants und Cafés müssen das Lokal mit Maske betreten und dürfen sie erst zum Essen und Trinken ablegen. Es gilt ein generelles Rauchverbot – auch an Tischen im Freien, auch unter Einhaltung des Sicherheitsabstands. Bars und Cafés, die unter normalen Umständen bis zu 50 Gäste einlassen dürfen, müssen ein Limit von 75 Prozent dieser Gästezahl einhalten. Für größere Gastronomie-Betriebe gilt ein Limit von 50 Prozent. Die Tische müssen so aufgestellt sein, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Sport

Kontaktsportarten sind vorerst bis 1. Oktober verboten, dazu zählen auch Sportarten, in denen Gruppen aufeinander treffen, sprich Mannschaftssportarten. Fußballer aber dürfen weiterhin trainieren, wenn sie den Mindestabstand einhalten – Laufeinheiten sind in Ordnung, gemeinsames Training mit Ball ist tabu. Während viele Vereine auf Mallorca derzeit freiwillig auf ihr Training verzichten, gelten Ausnahmen für Sportler und Vereine, die auf nationaler Ebene spielen.

Fitnessstudios haben geöffnet, dürfen aber nur 50 Prozent der sonst zugelassenen Kunden einlassen. Je nach sportlicher Betätigung oder Kurs müssen gesonderte Regeln zu Mindestabstand und Maskenpflicht beachtet werden.

Hinsichtlich der Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt ein Limit von 1.000 im Freien und 300 in Hallen, gleichzeitig muss laut den Bestimmungen vom 12. September eine maximale Auslastung von 50 Prozent beachtet werden. Der Mindestabstand muss auch im Sitzen eingehalten werden (also Plätze frei lassen), Stehplätze werden nicht gestattet. Bei Real Mallorca sind derzeit ohnehin keine Zuschauer zugelassen.

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